Anekdotenturney
Anekdoten-Turney mit Wanderorden erdacht und gestiftet von Erb.O.Medihymnikus a. U. 99
Bestimmungen zur Teilnahme am Anekdoten-Turney
Teilnahmeberechtigt sind alle Sassen der Pons Drusi und jene unseres Schwesterreyches Castrum Majense.
Die Anekdoten müssen frei vorgetragen werden - Höchstdauer 8 Minuten - Vortrag in Prosa oder Reim.
Die Anekdoten sollen möglichst ein eigenes Erlebnis sein. Sie können allerdings auch frei erfunden sein und nach dem italienischen Spruch „se non e vero, è ben trovato“. Sicherlich werden die eigenen Erlebnisse nicht immer den Vorrang in der Beurteilung bekommen.
Jeder Teilnehmer kann nur eine Anekdote bringen.
Die Beurteilung zur Preiszuerkennung richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten:
Humor nach schlaraffischer Art,
Prägnanz,
Vortragsweise,
Eigen- oder Fremdfechsung.
Die Skrutatoren arbeiten nach einem Punktesystem, das fortschreitend nach oben angeführter Reihenfolge zu geschehen hat. Wenn die Eigenschaften der Anekdote stark ausgeprägten schlaraffischen Charakter aufweisen, stellen sie natürlich bei der Beurteilung ein starkes PLUS dar.
Als Preis ist der Anekdoten-Turney-Orden gestiftet worden, der einen Wanderpreis darstellt und nach erfolgreicher Beurteilung jeweils dem neuen Gewinner zugesprochen und vom Vorinhaber dem Nachfolger feyerlichst um den Hals gehängt wird.
Der Urteilsspruch der Skrutatoren ist unfehlbar! Die drei Skrutatoren setzen sich nach Möglichkeit aus Gastrecken und aus einem Oberschlaraffen zusammen. Auf jeden Fall aber nur aus Nichtteilnehmern am Anekdoten-Turney. Die Auswahl erfolgt von den Oberschlaraffen.
Gastrecken können ausser Konkurrenz teilnehmen.
Die Abwesenheit des Vorinhabers bei Austragung des Anekdoten-Turneys, aus welchem Grund dies auch sei, beeinträchtigt in keiner Weise die Austragung des Turneys zum vorgesehenen Termin.
Gegeben zu Pons Drusi a.U. 99